Aufbau & Ablauf
- AlternativenEinklappen
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Die WP-Option kann entweder in beiden Prüfungsgebieten, d.h. "Angewandte Betriebswirtschaftslehre & Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" oder nur einer der beiden Bereiche erbracht werden.
- BewerbungEinklappen
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Eine Bewerbung um die Aufnahme in die WP-Option ist nicht erforderlich. Zum Erwerb des Zertifikats sind die für die Ausstellung des Zertifikats erforderlichen Leistungen zu erbringen.
- ZulassungsvoraussetzungenEinklappen
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Die Teilnahme an der WP-Option steht allen im Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre immatrikulierten Studierenden - unabhängig vom zuvor absolvierten Bachelorstudiengang - offen.
Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats über die WP-Option ist die gültige Immatrikulation im Master-Studiengang BWL an der Universität Bayreuth während des Zeitraums der Leistungserbringung. Im Rahmen eines anderen Studiengangs erworbene, an einer anderen Hochschule erbrachte oder nach der Exmatrikulation abgelegte Leistungsnachweise können nicht in das Zertifikat über die WP-Option eingebracht werden.
Das Bestehen der Zulassungsklausuren ist Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der WP-Option. Werden diese nicht spätestens mit dem Wiederholungsversuch im zweiten Fachsemester des Master-Studiums bestanden, ist ein erfolgreicher Abschluss der WP-Option nicht mehr möglich.
- ZulassungsklausurenEinklappen
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Für jedes Prüfungsgebiet ist zu Beginn des ersten Semesters des Masterstudiums im Rahmen einer schriftlichen Zulassungsklausur das von der WPK geforderte Eingangskompetenzniveau nachzuweisen. Die Klausuren (jeweils 120 min) werden mit bestanden oder nicht bestanden bewertet und können einmal im zweiten Fachsemester wiederholt werden.
Mit den Zulassungsklausuren werden keine ECTS-Punkte erworben.
Die Inhalte der Prüfungsgebiete Angewandte BWL, VWL und Wirtschaftsrecht gemäß § 4 B,C WiPrPrüfV hat die WPK in einem Arbeitskreis mit dem IDW wie folgt konkretisiert: Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV (relevant sind die Seiten 13-22). Das geforderte Eingangskompetenzniveau geht aus dem Referenzrahmen für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO und die Anerkennung von Studienleistungen nach § 13b WPO hervor.
Die Inhalte beziehen sich auf im Wesentlichen auf Themenkreise aus dem Bachelorstudium. Es handelt sich dabei gemäß § 4 B, C WiPrPrüfV um Kenntnisse aus den folgenden Gebieten.
Im Bereich "Angewandte BWL, VWL":
- Kostenrechnung und Controlling
- Investition und Finanzierung
- Strategisches Marketing und Organisation
- Mikro- und Makroökonomie
Im Bereich "Wirtschaftsrecht":
- Bürgerliches Recht (BGB)
- Vertragsgestaltung im BGB
- Handels- und Gesellschaftsrecht (HGR)
- Vertragsgestaltung im HGR
Die Termine der Zulassungsklausuren und Anmeldemodalitäten werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
- Laufende StudienleistungenEinklappen
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Der wesentliche Teil des für die Anrechnung auf die Prüfungsbereiche notwendigen Kenntnisse wird im Rahmen des Master-Studiums vermittelt.
Angewandte BWL, VWL:
Die in die WP-Option einzubringenden Module sind aus dem Basis- und Vertiefungsbereich FACT zu wählen. Dabei sind als Basismodule verpflichtend die drei Veranstaltungen der Lehrstühle BWL I, II und X zu absolvieren. Im Vertiefungsbereich kommen "Governance, Risk and Compliance Management" und "Anwendung des Controlling" sowie im Ergänzungsmodulbereich "Grundlagen der Wirtschaftspolitik" als Pflichtveranstaltungen hinzu. Zudem sind im Vertiefungsmodulbereich zwei Wahlpflichtveranstaltungen sowie ein Hauptseminar an einem der Lehrstühle BWL I, II, X, XII oder der JP WP abzulegen.Wirtschaftsrecht:
Aus dem Ergänzungsmodulbereich sind fünf Module (8 Veranstaltungen) verpflichtend zu absolvieren. "Wirtschaftsrecht I, II - Vertiefung an Fällen" findet im Wintersemester statt und ist als einführende Veranstaltung vorgesehen. Zudem werden im Wintersemester "Wirtschaftsrecht III" und "Insolvenzrecht" (1 Klausur), "Umwandlungsrecht" und "Konzernrecht und Corporate Governance" (1 Klausur), im Sommersemester "Arbeitsrecht" und "Kapitalmarktrecht" (1 Klausur) und "Wirtschaftsrecht IV" angeboten. Die Veranstaltungen können im Rahmen des Ergänzungsmodulbereichs in das Masterstudium eingebracht werden.Die für die WP-Option relevanten Veranstaltungen sind im Rahmen der geltenden Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Betriebswirtschaftslehre zu erbringen.
- Nachzuweisende LeistungenEinklappen
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Die für die WP-Option notwendigen Veranstaltungen können auch der jeweiligen Kohortentabelle entnehmen:
- Wintersemester 2024/2025 (29. Kohorte)
- Sommersemester 2024 (28. Kohorte)
- Wintersemester 2023/2024 (27. Kohorte)
- Sommersemester 2023 (26. Kohorte)
- Wintersemester 2022/23 (25. Kohorte)
- Sommersemester 2022 (24. Kohorte)
- Wintersemester 2021/22 (23. Kohorte)
- Sommersemester 2021 (22. Kohorte)
- Wintersemester 2020/21 (21. Kohorte)
- Sommersemester 2020 (20. Kohorte)
- Wintersemester 2019/20 (19. Kohorte)
- Sommersemester 2019 (18. Kohorte)
- Wintersemester 2018/19 (17. Kohorte)
- Sommersemester 2018 (16. Kohorte)
- Wintersemester 2017/18 (15. Kohorte)
- Sommersemester 2017 (14. Kohorte)
- Wintersemester 2016/17 (13. Kohorte)
- Sommersemester 2016 (12. Kohorte)
- Wintersemester 2015/16 (11. Kohorte)
- Sommersemester 2015 (10. Kohorte)
- Wintersemester 2014/15 (9. Kohorte)
- Sommersemester 2014 (8. Kohorte)
- Wintersemester 2013/14 (7. Kohorte)
- Sommersemester 2013 (6. Kohorte)
- Wintersemester 2012/13 (5. Kohorte)
- Sommersemester 2012 (4. Kohorte)
- Wintersemester 2011/12 (3. Kohorte)
- Sommersemester 2011 (2. Kohorte)
- Wintersemester 2010/11 (1. Kohorte)
- Mündliche PrüfungenEinklappen
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- Voraussetzungen und Ablauf
Es ist jeweils eine mündliche Prüfung für das Gebiet Angewandte BWL, VWL und Wirtschaftsrecht abzulegen. Die mündlichen Prüfungen umfassen den Stoff der Zulassungsklausuren und der in die WP-Option eingebrachten laufenden Veranstaltungen, die vor Antritt der mündlichen Prüfungen vollständig abzulegen sind. Sie dienen dem Nachweis des von der WPK geforderten Kompetenzniveaus bei Abschluss des Masterstudiums. Mit den mündlichen Prüfungen werden keine ECTS-Punkte erworben.
- Inhalte
Die Inhalte der Prüfungsgebiete Angewandte BWL, VWL und Wirtschaftsrecht (§ 4 WiPrPrüfV) hat die WPK wie folgt konkretisiert: Konkretisierung des § 4 WiPrPrüfV.
Das geforderte Abschlusskompetenzniveau geht aus dem Referenzrahmen für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO und die Anerkennung von Studienleistungen nach § 13b WPO hervor.
- Anmeldung und Formalia
Zur Teilnahme an den mündlichen Prüfungen ist eine Anmeldung in der ersten Vorlesungswoche des Studiensemesters in dem die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, notwendig.Das Anmeldeformular finden Sie hier: Antrag auf Zulassung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der WP-Option
Reichen Sie das Anmeldeformular bitte ausschließlich per E-Mail ein. Zusätzlich muss eine Anmeldung über CMlife erfolgen!
Die Prüfungen finden i.d.R. am Ende des letzten Studiensemesters statt. Termin und Ort werden rechtzeitig bekannt gegeben. -
Weitere Informationen
Prüfungsgebiet Angewandte BWL
Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht
- Voraussetzungen und Ablauf
- Ausstellung ZertifikatEinklappen
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Nach erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums Betriebswirtschaftslehre kann Ihnen das Zertifikat über die WP-Option gemäß § 13b WPO ausgestellt und ausgehändigt werden. Nachdem Sie Ihr Masterzeugnis beantragt haben, senden Sie dazu bitte den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung des Zertifikats an wp-option@uni-bayreuth.de.